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   KG, 09.11.2018 - 6 W 48/18   

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https://dejure.org/2018,41979
KG, 09.11.2018 - 6 W 48/18 (https://dejure.org/2018,41979)
KG, Entscheidung vom 09.11.2018 - 6 W 48/18 (https://dejure.org/2018,41979)
KG, Entscheidung vom 09. November 2018 - 6 W 48/18 (https://dejure.org/2018,41979)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Auslegung eines Testaments trotz eindeutigem Wortlaut

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 1103
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.12.2014 - IV ZR 31/14

    Auslegung eines Ehegattentestaments: Verhalten des überlebenden Ehegatten als

    Auszug aus KG, 09.11.2018 - 6 W 48/18
    Handelt es sich - wie hier - um ein gemeinschaftliches Testament, dann ist bei der Auslegung stets zu prüfen, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teiles entsprochen hat (BGHZ 112, 229, 233; BGH, Beschluss. v.10.12.14 - IV ZR 31/14 - Rn. 12, juris).

    Geht es um die Interpretation einer testamentarischen Anordnung des Erstversterbenden, ist der Wille des Zweitversterbenden bei der Testamentserrichtung zu berücksichtigen, für dessen Ermittlung auch das Verhalten des Längstlebenden nach dem Tod seines Ehegatten von Bedeutung ist, soweit es einen entsprechenden Schluss zulässt (BGH, Beschl. v. 10.12.14 - IV ZR 31/14 - Rn. 13, juris).

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus KG, 09.11.2018 - 6 W 48/18
    Der Richter ist auch bei einer ihrem Wortlaut nach scheinbar eindeutigen Willenserklärung an den Wortlaut nicht gebunden, wenn - allerdings nur dann - sich aus den Umständen ergibt, dass der Erklärende mit seinen Worten einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (BGH, Urteil vom 08. Dezember 1982 - IVa ZR 94/81 -, BGHZ 86, 41-51, Rn. 16, juris, m. w. Nachw.).
  • BGH, 24.06.2009 - IV ZR 202/07

    Rechtsnatur einer letztwilligen Verfügung mit der Auflage des Erwerbs der

    Auszug aus KG, 09.11.2018 - 6 W 48/18
    Steht der Erblasserwille fest und ist er formgerecht erklärt, geht er jeder anderen Interpretation, die der Wortlaut zulassen würde, vor (BGH, Urteil vom 24. Juni 2009 - IV ZR 202/07 -, Rn. 25, juris).
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80

    Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament

    Auszug aus KG, 09.11.2018 - 6 W 48/18
    Für die Einhaltung der gesetzlichen Form kommt es darauf an, ob der Wille des Erblassers in dem Testament andeutungsweise oder versteckt zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 9.4. 1981 - IVa ZB 6/80 -, Rn. 13, juris).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus KG, 09.11.2018 - 6 W 48/18
    Im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Verfügungen der Ehegatten für den jeweils anderen Teil kommt es hierbei jedoch, anders als bei einseitigen Testamenten, nicht allein auf den Willen des betreffenden Testators an, um dessen Verfügung es geht; vielmehr muss gemäß dem hier anzuwendenden § 157 BGB eine Beurteilung aus der Sicht (Empfängerhorizont) des anderen Ehegatten stattfinden: Dieser muss die Möglichkeit haben, sich bei seinen Verfügungen auf diejenigen des anderen Teiles einzustellen und umgekehrt (BGH, Urteil vom 07. Oktober 1992 - IV ZR 160/91 -, Rn. 12, juris).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89

    Verkündung einer Verfügung von Todes wegen

    Auszug aus KG, 09.11.2018 - 6 W 48/18
    Handelt es sich - wie hier - um ein gemeinschaftliches Testament, dann ist bei der Auslegung stets zu prüfen, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teiles entsprochen hat (BGHZ 112, 229, 233; BGH, Beschluss. v.10.12.14 - IV ZR 31/14 - Rn. 12, juris).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

    Auszug aus KG, 09.11.2018 - 6 W 48/18
    Der Wortsinn der benutzten Ausdrücke muss gewissermaßen "hinterfragt" werden, wenn dem wirklichen Willen des Erblassers Rechnung getragen werden soll (BGH, Urteil vom 28. Januar 1987 - IVa ZR 191/85 -, Rn. 17, juris).
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 4/80

    Zweck der Testamentsform

    Auszug aus KG, 09.11.2018 - 6 W 48/18
    Alle diese Formzwecke sollen in ihrer Gesamtheit dazu beitragen, verantwortliches Testieren zu fördern und Streitigkeiten der Erbprätendenten über den Inhalt letztwilliger Verfügungen zu vermeiden (vgl. BGH, Beschl. v. 9.4. 1981 - IVa ZB 4/80 -, Rn. 15, juris).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2018 - 3 Sa 1/18

    Zuständiges Gericht für die Entgegennahme der Ausschlagungserklärung in

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  • OLG Braunschweig, 01.11.2018 - 1 W 144/16

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